Sozialministerin Katrin Altpeter: „Armut hat viele Ursachen, deshalb setzen wir ein ganzes Bündel an Maßnahmen gegen sie ein“
Sozialministerin Katrin Altpeter zufolge hat die Landesregierung seit dem Regierungswechsel bereits wichtige Schritte unternommen, um Armut in Baden-Württemberg vorzubeugen und zu bekämpfen. „Armut hat viele Ursachen, deshalb setzt sich unsere Politik aus einem ganzen Bündel aus Maßnahmen zusammen“, sagte die Ministerin am Mittwochabend auf einer Veranstaltung der SPD in Ulm.
Neben finanziellen Transfers, für die vor allem der Bund und die Sozialversicherungssysteme zuständig sind, leiste das Land seinen Beitrag durch Maßnahmen der Arbeitsmarktintegration, durch Bildungs- und Ausbildungsangebote und durch eine bessere Vereinbarung von Familie und Beruf. Als gelungene Beispiele für ihre Politik gegen Armut nannte sie den Pakt für Familien, das Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“ und den Armuts- und Reichtumsbericht für Baden-Württemberg. Die Hauptursachen für Armut sind Arbeitslosigkeit, fehlende Bildungsabschlüsse und nicht vorhandene Berufsqualifikationen. „Ich will Baden-Württemberg zu einem Musterland für gute und sichere Arbeit machen. Das ist das wirksamste Instrument gegen Armut durch Erwerbslosigkeit“, erklärte Ministerin Altpeter. Deshalb hat die Landesregierung auf ihre Initiative das Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“ auf den Weg gebracht, das sich gezielt an langzeitarbeitslose Menschen richtet. Konkret sieht das bundesweit einzigartige Projekt vor, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber – vorrangig aus der freien Wirtschaft – Langzeitarbeitslose mit mehreren Vermittlungshemmnissen sozialversicherungspflichtig beschäftigen. „Ich will Arbeit fördern und nicht Arbeitslosigkeit“, so Altpeter. Ein weiterer Programmbaustein zielt auf alleinerziehende Frauen und junge Arbeitslose mit Vermittlungshemmnissen, denen durch Modelle der Teilzeit- bzw. betreuten Ausbildung ein Ausbildungsabschluss ermöglicht werden soll. „Die Landesregierung hat 2012 und 2013 insgesamt 10 Mio. Euro aus Landesmitteln für das Programm zur Verfügung gestellt, zwischen 2012 und 2014 stehen zusätzlich 20 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung“, erklärte Ministerin Altpeter. Um möglichst vielen Frauen und Männern zu ermöglichen, ihr Familien- und Berufsleben besser miteinander zu vereinbaren und einer Arbeit nachgehen zu können, hat die Landesregierung gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden im Dezember 2011 den Pakt für Familien geschlossen. In dessen Mittelpunkt steht die Verbesserung der Kleinkindbetreuung. „Für 2012 und 2013 haben wir die entsprechende Förderung für die Kommunen um 640 Mio. Euro auf insgesamt 921 Mio. Euro erhöht“, betonte Altpeter. Besonders am Herzen im Kampf gegen Armut liegt der Ministerin der erste Armuts- und Reichtumsbericht für Baden-Württemberg, den die Landesregierung auf ihren Vorschlag hin mit allen wichtigen Verbänden und Institutionen zurzeit erarbeitet und der 2015 vorliegen soll. Auf Grundlage der Daten des Berichts werde erstmals ganz gezielt konkrete Handlungsempfehlungen für die Bekämpfung und Vermeidung von Armut gegeben werden können, so die Ministerin. Über den Bericht hinaus wolle sie gemeinsam mit dem Beirat, der die Erstellung des Berichts begleitet, eine „Charta zur Armutsbekämpfung“ für Baden-Württemberg erarbeiten. Darin sollen sich die Mitglieder verpflichten, die gemeinsam beschlossenen Ziele zur Armutsbekämpfung in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen durchzusetzen. Altpeter: „Auch wenn die Menschen in Baden-Württemberg im Bundesvergleich am wenigsten von Armut bedroht sind, heißt das nicht, dass es nicht auch bei uns im Land Armut gibt.“ Fast 15 Prozent der Bevölkerung sind laut Statistischem Bundesamt von Armut bedroht, d. h. sie müssen mit weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Bevölkerung auskommen. „Gerade weil Baden -Württemberg ein reiches Land ist, ist mir jede und jeder Einzelne davon zu viel“, erklärte Altpeter.
Peter SIMON, MdEP:
"Veto gegen rückwärtsgewandten EU-Haushalt auf Pump"
Europaparlament lehnt Entwurf der Staats- und Regierungschefs für
künftigen EU-Haushalt ab
Das Europäische Parlament hat heute in Straßburg den auf dem letzten EU-Gipfel
im Februar vorgelegten Entwurf der Staats- und Regierungschefs für den EUHaushalt
von 2014-2020 mit großer Mehrheit abgelehnt. "Der Haushaltsentwurf der
Staats- und Regierungschefs ist in dieser Form inakzeptabel, da er die völlig
falschen Schwerpunkte setzt und zudem ein rechtswidriger Defizithaushalt mit
Ansage ist. Mit uns ist ein solcher rückwärtsgewandter EU-Haushalt auf Pump nicht
zu machen", stellt der baden-württembergische SPD-Europaabgeordnete Peter
SIMON klar.
"Im Vergleich zum Vorschlag der Europäischen Kommission haben die Staats- und
Regierungschefs den Rotstift vor allem in den Bereichen Forschung und
Entwicklung sowie bei der Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen
angesetzt, während direkte Agrarsubventionen nahezu unangetastet blieben.
Gerade Baden-Württemberg, das Innovationsregion Nummer Eins in Europa ist,
wäre bei einem so rückwärtsgewandten EU-Haushalt überproportional betroffen.
Hier muss nachgebessert werden", fordert das Mitglied des Wirtschafts- und
Währungsausschusses.
Ein klares Veto gab es seitens der Europaabgeordneten auch gegen den Vorschlag
der Staats- und Regierungschefs, die Europäische Union im Zeitraum 2014-2020
finanzielle Verpflichtungen bis zu einer Höhe von 960 Mrd. EUR eingehen zu
lassen, dafür aber nur 908 Mrd. EUR aus den nationalen Haushalten zur Verfügung
stellen zu wollen. "Allein in diesem Haushaltsjahr schieben wir wegen
vergleichbaren Tricksereien der Staats- und Regierungschefs in der Vergangenheit
ein Defizit von 16 Milliarden Euro vor uns her und jetzt sollen offenbar solche
Schuldenhaushalte zukünftig de facto institutionalisiert werden. Das ist
unverantwortlich und laut EU-Vertrag zudem verboten", unterstreicht Peter SIMON.
Hintergrund:
Bei der Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens der EU wird zwischen
Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen unterschieden. Verpflichtungen
bezeichnen die mögliche Obergrenze der rechtlich verbindlichen Versprechungen der EU für die
gesamte Laufzeit des Finanzrahmens. Die Zahlungen hingegen sind die tatsächlich geleisteten
Ausgaben bzw. tatsächlich zur Verfügung stehenden Finanzmittel. Der Europäische Rat legte
im Februar einen Entwurf für die Ausgestaltung des Mehrjährigen Finanzrahmens für den
Zeitraum 2014-2020 vor, der eine maximale Höhe an Verpflichtungen der EU von 960 Mrd.
EUR vorsieht, während die Zahlungen der Mitgliedsländer an die EU nur 908 Mrd. EUR
betragen sollen. Dies könnte zu einem Defizit von bis zu 52 Mrd. Euro führen.
Für weitere Informationen: Büro Peter Simon, Tel. +32 228 47558
Peter Simon, MdEP
12 G 146, 60, Rue Wiertz, B- 1047 Brüssel
Tel.: +32 2 28 47558, Fax: +32 2 28 49558, E-Mail: peter.simon@europarl.europa.eu
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